Schulfahrtenkonzept

Grundsätze für die Durchführung von Schulfahrten

 

1. Schulfahrten:

Entsprechend der Richtlinien für Schulfahrten (VV des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 2. Oktober 2007) gelten folgende schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, als Schulfahrt:

  • Wandertage
  • Exkursionen
  • Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe
  • Mehrtägige Klassefahrten

 

  • Wandertage

Wandertage sollen Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur und Geschichte der näheren Region vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist die Festigung der Gruppenbeziehungen. Inhalte und zeitlicher Umfang sollen der Reife der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.

 

  • Exkursionen

Exkursionen dienen der Festigung des zur Zeit im Unterricht behandelten Lernstoffes und sind normalerweise auf einen Unterrichtsvomittag oder einzelne Stunden beschränkt.

 

  • Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe

Hierunter fallen zum Beispiel die Fahrten zu Fußballturnieren, zur Waldrallye, zum Kreissportfest oder Ähnliches. Das Einverständnis der Eltern wird immer eingeholt.

 

  • Klassenfahrten

Klassenfahrten sind von mehrtägiger Dauer, in der Regel maximal drei Tage. Sie dienen dem partnerschaftlichen Zusammenwirken der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.

 

2. Grundsätze der Planung:

Die Planung einer Schulfahrt sollte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern erfolgen. Eltern sind über die Dauer, das Ziel und die finanzielle Belastung zu informieren. Die Kosten sind im Vorfeld mit den Eltern zu erörtern. Es ist Gelegenheit zur geheimen Abstimmung zu geben. Die Kosten sind so zu wählen, dass keine unzumutbare Belastungen entstehen, die einzelne von der Teilnahme ausschließen würden. Auf die Unterstützungsmöglichkeit seitens des Fördervereins ist hinzuweisen.

Schulfahrten sind von der Schulleitung zu genehmigen. Vor Vertragsabschlüssen mit Beherbergungsunternehmen oder Busunternehmen ist die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme bzw. zu den Kosten von den Eltern einzuholen.

Die Leitung einer Schulfahrt obliegt grundsätzlich der Lehrkraft. Die schriftliche Beauftragung zusätzlicher Begleitpersonen, die nicht im Schuldienst sind, erfolgt durch die Schulleitung. Während der Planung sind verbindliche Termine zum Schreiben von Vergleichsarbeiten o.Ä. zu beachten.

Mehrtägige Klassenfahrten werden entweder in der Jahrgangsstufe 3 oder 4 durchgeführt.

Der Transport der Schülerinnen und Schüler durch private Fahrgemeinschaften kann von der Schulleitung genehmigt werden, wenn die Kosten eines öffentlichen Busunternehmens unverhältnismäßig hoch sind.  Hierfür müssen das schriftliche Einverständnis der Fahrerin/des Fahrers sowie der Eltern der/des Beförderten vorliegen.